LSC – Lautertal e.V.

Flugplatzbenutzungsordnung

 

1.     Das Modellfluggelände des LSC-Lautertal e.V. ist zugelassen für den Betrieb von Motor – und Segelflugmodellen bis 20 Kg Gesamtgewicht.

 

2.     Der Flugbetrieb für Modelle mit Verbrennermotor ist zu folgenden Zeiten zulässig:

        Montag – Samstag :      9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 19.30 Uhr

        Sonn- und Feiertag:     14.30 – 19.30 Uhr

        Jedoch bis spätestens 30 Minuten vor Sonnenuntergang

 

3.     Flugmodelle, die mit Verbrennermotor angetrieben werden, müssen mit einem Schalldämpfer ausgerüstet sein. Der Schallpegel darf unter Vollast den Wert von 75 dB(A) nicht überschreiten.

 

4.     Es dürfen nur maximal 3 Modelle mit Verbrennermotor gleichzeitig betrieben werden.

 

5.     Mit Ausnahme von Start und Landung darf der Flugraum südlich der Startbahn, Richtung Hirschhorn , nicht benutzt werden. Tiefflugübungen bedürfen der Genehmigung des Startstellenleiters.

 

6.     Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb muss sich im Flugbuch mit seinem Vor- und Zunamen, Frequenz, Kanal und Modellart eintragen. Mit seiner Eintragung erkennt er die derzeit gültige Flugplatzbenutzungsordnung an.

 

7.     Vor dem Einschalten des Senders hat der Pilot die betreffende Kanalklammer sichtbar an seinem Sender anzubringen. Nach Beendigung des Fluges ist diese unverzüglich in den Frequenzkasten zurück zu bringen. Das entfernen von Kanalklammern an fremden Sendern ist nicht erlaubt.

 

8.     Die Start- und Landebahn muss während des Flugbetriebes frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.

 

9.     Jeder Modellflugpilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet wird.

 

10. Der Modellflugpilot hat seinen Standort an der Landebahn so zu wählen, das er während des gesamten Fluges sein Flugmodell beobachten und das Gelände unterhalb des Luftraumes, in dem er sein Modell betreibt, vollständig überblicken kann. Falls sich dort Personen aufhalten oder dem Gebiet nähern, hat er seinen Flugbetrieb in einen anderen, verfügbaren Teil des Luftraumes zu verlegen oder wenn gefahrlos möglich den Betrieb zu unterbrechen , bis sich die gefährdeten Personen entfernt haben.

 

 

 

 

11. Modellflugzeuge haben anderen bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.

 

12. Das Überfliegen von Wohngebieten, Menschenansammlungen sowie des Vereinsheimes ist verboten.

 

13. Während eines Arbeitseinsatzes auf dem Fluggelände ist jeglicher Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen untersagt.

 

14. Das Auslegen einer Hochstarteinrichtung, ist nur bei Zustimmung des Startstellenleiters erlaubt.

 

15. Ohne einen anwesenden Startstellenleiter ist kein Flugbetrieb möglich. Zum Startstellenleiter kann jedes aktive Mitglied kurzfristig vom Hauptstartstellenleiter ernannt werden.

 

16. Der Startstellenleiter führt das Flugbuch und übt das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Pilot hat auf sein Verlangen den Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Mitglieder und Gastpiloten die gegen die Flugplatzbenutzungsordnung verstoßen werden vom Startstellenleiter ermahnt und können im Wiederholungsfall, teilweise oder ganz vom Flugbetrieb ausgeschlossen werden. Vorkommnisse müssen im Flugbuch protokolliert werden.

 

17. Bei Umständen, die das sichere Fliegen in Frage stellen, wie zb. Starker Wind, Nebel, Dunst, allgemeine schlechte Sicht u.s.w. ist das Fliegen sofort einzustellen bzw. erst gar nicht zu beginnen. Dies ist eine Entscheidung des Startstellenleiters.

 

18. Weiter Bestimmungen sowie Hinweise auf Verbandskasten und nächst Rettungsstelle sind im Vereinsheim am Aushang einzusehen.     

 

 

 

                   Kaiserslautern, den   5. Juni 2009                                                                               gez. Der Vorstand